Immer wieder wird auf’s Neue diskutiert: Zählt die Katze im Mietrecht zu den Kleintieren? Ist die Haltung von Katzen in der Mietwohnung generell erlaubt oder benötigt man die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters? Wer bereits Katzen hält und zur Miete wohnt, kennt die leidige Frage um dieses Thema. Denn auch wenn im Haus bereits Katzen von Nachbarn gehalten werden, ist das noch lange kein „Freibrief“ für die eigene Katze.
Insbesondere bei Freigängern kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, wenn Mieze in Nachbars Garten stromert oder im Hausflur auf das Herrchen / Frauchen wartet. Aber auch bei reinen Wohnungskatzen gibt es Streitpotenzial: lautes Miauen, Gerüche aus dem Katzenklo bei mangelnder Hygiene seitens des Katzenhalters (!), Katzenstreu/Abfall in der Mülltonne…

Was der Katzenhalter tun kann, um im Umfeld Probleme zu vermeiden:

  1. Respektvoller Umgang mit den Nachbarn und „gute Marnieren“ sollten selbstverständlich sein. Dazu zählt zum Beispiel die Hinterlassenschaften seiner Katze nicht einfach „offen“ in die Mülltone zu werfen. Ein verschlossenes Tütchen, am besten in schwarz, lässt sich diskret im Hausmüll entsorgen. Das Gleiche gilt für leere Futterdosen, die in der Mülltonne übelste Gerüche erzeugen können. Der übrige Müll stinkt auch, keine Frage, aber warum Öl ins Feuer gießen und mit dem eigenen Müll unnötig den Groll auf die Katze lenken.
  2. Wenn beim Öffnen der Wohnungstür bereits Katzenklogerüche austreten, sollte dieser Misstand zum Wohle der Katze, des Halters und der Nachbarn sofort beseitigt werden. Ich kann es nur immer wieder betonen: Katzen „stinken“ nicht! Der Katzenhalter muss sich um ein hygienisch einwandfreies Umfeld kümmern. Also gute Katzenstreu verwenden, tägliche Reinigung der Katzentoilette gewährleisten und Nassfutter (auch leere Näpfe) nicht offen stehen lassen.
  3. Eigentlich selbstverständlich, aber es gibt zahlreiche Haushalte, die auf den Einsatz von Kratzbaum und Co. verzichten und die Katzen an Möbeln, Tapeten oder Türen kratzen lassen. Besser: Kratzgelegenheiten verwenden, um Tapete oder Türen vom Kratzen zu verschonen, denn Kratzen ist kein Fehlverhalten der Katze, sondern ganz natürlich.

Nichts desto trotz: Wer mit seiner Katze oder seinen Katzen ruhigen Gewissens in seiner Mietwohnung leben möchte, sollte in jedem Fall klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist oder nicht. Viele Vermieter lassen sich durch einen Blick in die aktuelle Wohnung schnell davon überzeugen, dass es der Katze gut geht und die Wohnung, bzw. die Hygiene nichts zu wünschen übrig lässt. Wer es mit der Katzentoilette nicht so genau nimmt und den Vermieter bereits mit üblen Gerüchen empfängt dürfte hingegen Schwierigkeiten haben.

Aktuelles zu diesem Thema enthält auch folgender Artikel der Aachener Zeitung